Die St.Galler Regierung hat sehr detailliert und aufschlussreich auf den offenen Brief der igKultur Ost reagiert. Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden hat reagiert. In alle Kürze lassen sich folgende Erkenntnisse daraus schliessen: Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmungen wurde bis Ende 2021 verlängert und der bezugsberechtigte Kreis ausgeweitet. Genauere Informationen zu Anträgen für Ausfallentschädigung und zum neue Gefäss der Transformationsprojekte gibt es ab 1. November 2020. Arbeitnehmende auf Abruf, deren Arbeitspensen um mehr als 20 Prozent schwankt, sind rückwirkend per 1. September 2020 für den Bezug von Kurzarbeit berechtigt. Ebenso machen sie im Schreiben darauf aufmerksam, dass aktuell nur sitzend an einem Tisch konsumiert werden darf. Das heisst, eine Konsumation von Getränken bei Konzertbestuhlung ist aktuell nicht möglich. Die Regierung möchte sich beim Bund dafür stark machen, dass diese Regel geändert wird und die Konsumation im Sitzen wieder möglich wird.
Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden hat mit einem Schreiben auf den offenen Brief der igKultur Ost reagiert. So wurden auch im Kanton Appenzell Innerhoden Ausfallentschädigung und Transformationsprojekte in Aussicht gestellt. Ob der Bezugsberechtigte Kreis für Kurzarbeit ausgeweitet wurde, bleibt im Schreiben offen. Auch im Kanton Appenzell Innerhoden wird am Tanzverbot festgehalten, jedoch wurden die Bestimmungen an jene des Kanton St.Gallen angeglichen. So darf nun unter Anderem im professionellen Umfeld wieder getanzt werden.
Die igKultur Ost bedankt sich bei den Kantonen St.Gallen und Appenzell Innerhoden für die ausführliche und aufschlussreiche Rückmeldungen auf den offenen Brief. Hier findet ihr den Offenen Brief und hier die Antwort von St. Gallen, hier die Antwort aus dem Appenzell Innerrhoden.