Kulturpolitik
01.4.21

Innovationsbremse: Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich

Die vorberatende Kommission des Kanton St.Gallen zum «Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich» heisst den Vorschlag der Regierung in weiten Teilen gut und geht bei Kulturschaffenden im Tieflohnbereich einen entscheidenden Schritt weiter.

Ein Wehrmutstropfen bleibt: mit der Begrenzung der Transformationsprojekte drückt die Kommission voreilig auf die Innovationsbremse – der Kanton St.Gallen droht im interkantonalen Vergleich abgehängt zu werden.

Die bis­he­ri­gen Un­ter­stüt­zungs­mass­nah­men des Kan­tons St.Gal­len be­ruh­ten zu­erst auf der Not­ver­ord­nung des Bun­des und dann auf einem Be­schluss der St.Gal­ler Re­gie­rung zur Wei­ter­füh­rung der Mass­nah­men. Jetzt schafft der Kan­ton eine ge­setz­li­che Grund­la­ge, damit die vom Bund be­schlos­se­nen Un­ter­stüt­zungs­mass­nah­men für Kul­tur­un­ter­neh­men und Kul­tur­schaf­fen­de bis Ende 2021 um­ge­setzt wer­den kön­nen. Die ig­Kul­tur Ost be­grüsst die Ab­sicht der vor­be­ra­ten­den Kom­mis­si­on, Aus­fall­ent­schä­di­gun­gen und Trans­for­ma­ti­ons­pro­jek­te in ein re­gu­lä­res Ge­setz zu über­füh­ren.

Eben­falls lobt die ig­Kul­tur Ost die Ab­sicht der vor­be­ra­ten­den Kom­mis­si­on, sich an die Re­ge­lung der Kurz­a­r­beit im Tief­lohn­sek­tor an­zu­leh­nen und Kul­tur­schaf­fen­de mit Ein­kom­men bis CHF 3’450.– zu 100% zu ent­schä­di­gen. Auf Un­ver­ständ­nis stösst hin­ge­gen der Vor­schlag der St.Gal­ler Re­gie­rung die­sen Pas­sus wie­der aus dem Ge­setz zu strei­chen: «80% von wenig sind zu wenig. Die Strei­chung die­ses sin­ni­gen Vor­schlags bringt die Be­trof­fe­nen in arge Be­dräng­nis. Es geht um pre­kä­re Le­bens­si­tua­ti­o­nen un­ter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums. Die Tat­sa­che, dass der Bund (noch) keine sol­che Re­ge­lung kennt, taugt nicht als Be­grün­dung. Sie wäre eher als An­sto­ss zu neh­men, um mit gutem Bei­spiel vor­an­zu­ge­hen und sich für eine na­ti­o­na­le Lö­sung ein­zu­set­zen».

Trans­for­ma­ti­ons­bei­trä­ge bli­cken nach vorn und bie­ten ein rie­si­ges In­no­va­ti­ons­po­ten­ti­al: Sie kön­nen von Kul­tur­un­ter­neh­men be­an­tragt wer­den, die sich auf­grund der Pan­de­mie neu aus­rich­ten müs­sen. Die Neu­ge­stal­tung kann pro­gramm­li­cher Art sein oder auf die Ge­win­nung neuer Pu­bli­kums­seg­men­te bzw. die Rü­ck­ge­win­nung des Pu­bli­kums an­ge­legt sein. Das In­ter­es­se an den Trans­for­ma­ti­ons­bei­trä­gen ist gross. Sie ma­chen die Kul­tur­un­ter­neh­men fit für die Zu­kunft – und das zur Hälf­te vom Bund ge­tra­gen. Der vor­ge­schla­ge­ne De­ckel der Trans­for­ma­ti­ons­pro­jekt­gel­der auf 10% der aus­be­zah­len Aus­fall­ent­schä­di­gun­gen bis ma­xi­mal 2 Mil­li­o­nen ist eine un­nö­ti­ge In­no­va­ti­ons­brem­se für die Kre­a­tiv­wirt­schaft. Sie be­schränkt das Po­ten­ti­al, wel­ches durch Trans­for­ma­ti­ons­bei­trä­ge frei­ge­setzt wer­den könn­te. Der Kan­ton St.Gal­len droht im in­ter­kan­to­na­len Ver­gleich kul­tu­rell ab­ge­hängt zu wer­den.

Die ig­Kul­tur Ost re­a­giert dar­auf am 1. April 2021 mit einer Me­di­en­mit­tei­lung.

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