Die bisherigen Unterstützungsmassnahmen des Kantons St.Gallen beruhten zuerst auf der Notverordnung des Bundes und dann auf einem Beschluss der St.Galler Regierung zur Weiterführung der Massnahmen. Jetzt schafft der Kanton eine gesetzliche Grundlage, damit die vom Bund beschlossenen Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende bis Ende 2021 umgesetzt werden können. Die igKultur Ost begrüsst die Absicht der vorberatenden Kommission, Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte in ein reguläres Gesetz zu überführen.
Ebenfalls lobt die igKultur Ost die Absicht der vorberatenden Kommission, sich an die Regelung der Kurzarbeit im Tieflohnsektor anzulehnen und Kulturschaffende mit Einkommen bis CHF 3’450.– zu 100% zu entschädigen. Auf Unverständnis stösst hingegen der Vorschlag der St.Galler Regierung diesen Passus wieder aus dem Gesetz zu streichen: «80% von wenig sind zu wenig. Die Streichung dieses sinnigen Vorschlags bringt die Betroffenen in arge Bedrängnis. Es geht um prekäre Lebenssituationen unterhalb des Existenzminimums. Die Tatsache, dass der Bund (noch) keine solche Regelung kennt, taugt nicht als Begründung. Sie wäre eher als Anstoss zu nehmen, um mit gutem Beispiel voranzugehen und sich für eine nationale Lösung einzusetzen».
Transformationsbeiträge blicken nach vorn und bieten ein riesiges Innovationspotential: Sie können von Kulturunternehmen beantragt werden, die sich aufgrund der Pandemie neu ausrichten müssen. Die Neugestaltung kann programmlicher Art sein oder auf die Gewinnung neuer Publikumssegmente bzw. die Rückgewinnung des Publikums angelegt sein. Das Interesse an den Transformationsbeiträgen ist gross. Sie machen die Kulturunternehmen fit für die Zukunft – und das zur Hälfte vom Bund getragen. Der vorgeschlagene Deckel der Transformationsprojektgelder auf 10% der ausbezahlen Ausfallentschädigungen bis maximal 2 Millionen ist eine unnötige Innovationsbremse für die Kreativwirtschaft. Sie beschränkt das Potential, welches durch Transformationsbeiträge freigesetzt werden könnte. Der Kanton St.Gallen droht im interkantonalen Vergleich kulturell abgehängt zu werden.
Die igKultur Ost reagiert darauf am 1. April 2021 mit einer Medienmitteilung.