Die igKultur Ost fordert die Ostschweizer Kantone auf, das «Zürcher Modell» zu übernehmen und Kulturschaffenden damit eine Perspektive zu bieten.
Seit bald einem Jahr leben Kunst- und Kulturschaffende mit einer kontinuierlich unsicheren Auftragslage und faktisch ohne Berufsperspektive. Das ist für Kulturunternehmen und Künstler*innen gleichermassen eine Herausforderung. Die Unterstützungsmassnahmen (Kurzarbeit, Ausfallentschädigungen und neu Transformationsprojekte) für Kulturunternehmen funktionieren, den Umständen entsprechend, gut. Schlechter sieht es für einzelne Kulturschaffende aus.
Zwar begrüsst die IG Kultur Ost die Wiederaufnahme der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende bis Ende 2021. Doch diese hat einen Haken: Nach bald einem Jahr in der Krise klafft eine gähnende Leere in den Auftragsbüchern der Kulturschaffenden. Und wo kein Engagement, da keine Entschädigung. Die Ausfallentschädigung für Einzelpersonen wird der Situation vieler Betroffener in der fortgeschrittenen Phase der Pandemie nicht gerecht.
Der Kanton Zürich hat die missliche Lage erkannt und mit dem befristeten Grundeinkommen für professionelle Kulturschaffende ein unbürokratisches Mittel im Kampf gegen die Prekarisierung geschaffen. Der vorgeschlagene Betrag von monatlich 3840 Franken wird rückwirkend für Dezember 2020 und vorerst bis Ende April 2021 ausbezahlt. Verbleibende Einkünfte, Beiträge aus EO-Entschädigung und Nothilfe via Suisse Culture Sociale werden vom Betrag abgezogen.
Die Pandemie zeigt auf, dass viele Kulturschaffende finanziell schlecht abgesichert sind und am oder unter dem Existenzminimum leben. Neben den kurzfristigen Massnahmen zur Abfederung des Berufsverbots ist es deshalb wichtig, sich Gedanken zur langfristigen Aufbesserung der sozialen Sicherheit einer ganzen Branche zu machen.