Unter dem Begriff «Soziale Sicherheit» sind alle Massnahmen gemeint, die Kulturschaffende vor sozialen und finanziellen Risiken schützen, z.B. Altersvorsorge, Erwerbsausfallentschädigung, Familienzulagen, Krankheit und Unfall.
Soziale Sicherheit
Es gibt viele verschiedene Initiativen und Grundlagen zum Thema Soziale Sicherheit. Wir beginnen mit wissenschaftlichen Grundlagen als Orientierungshilfe und greifen auf die Studie der Kulturbeauftragten-Konferenz KBK Ost zurück. Denn kulturpolitisch hat die Studie der Kulturbeauftragten-Konferenz KBK Ost aus dem Jahr 2022 zur Entwicklung der Saläre von Kulturschaffenden einiges ausgelöst. Sie schuf die Datenlage für eine seriöse Debatte über die Einkommenssituation von Kulturschaffenden. Konkrete Handlungsempfehlungen richten sich an die Kulturförderung, die Politik, die Ausbildungsstätten, die Branchenverbände sowie die Kulturschaffenden selbst. Einige Handlungsempfehlungen entfalten bereits ihre Wirkung.
Zum Beispiel Anna
Eine der über 300'000 Personen (gemäss der zitierten Kulturwirtschaftsstatistik) ist Anna, 26jährig, wohnhaft in der Ostschweiz und unterwegs zum und im Berufsalltag als professionelle Kulturschaffende. Im nachstehenden Guide begleiten wir Anna mit zehn Fragen und Antworten durch den Kulturdschungel.

Bin ich freischaffend? Selbständig? Oder was?
Fragt jemand Anna nach ihrem Beruf, ist ihre Antwort rasch zur Stelle: Künstlerin. Das war allerdings nicht immer so – die Identifikation mit dem Beruf musste sich Anna erstmal erarbeiten. Auch weil sie sich die stereotypen Einwände dagegen bis zur Genüge anhören musste: Lern doch lieber öppis aaständigs … Kunst ist ein Hobby, aber doch kein ordentlicher Beruf … Kunst ist nice to have, aber brauchts das wirklich? … Von Kunst kann niemand leben … Diese kritischen Äusserungen kann Anna inzwischen an sich abprallen lassen, weil sie weiss: Künstlerin, das ist mein Beruf, das will ich sein, das kann ich!
Auf die nächste Frage – «Bist du freischaffend?» – folgt dann aber schon ein leichtes Stocken. Tatsächlich müssen viele Kulturschaffende erstmal für sich selber klären, was für einen beruflichen Status sie haben. Dabei sind Mischformen – teils selbständigerwerbend, teils angestellt oder im Mandatsverhältnis etc. – gerade in der Kulturwirtschaft häufig und auch legitim. Je nach Erwerbs- und Unternehmensform steht man gegenüber Arbeit- oder Auftraggebern und gegenüber den AHV- und Steuer-Behörden unterschiedlich da.
Einen detaillierten Einblick in die ganze Thematik gibt der Leitfaden von artists take action.
Du bist selber auf dem Sprung in die Selbstständigkeit, aber weisst nicht genau, was das bedeutet und achten solltest? Dann lohnt sich einen Blick in den Leitfaden von DanseSuisse (Tanzverband) anzufordern: Leitfaden
Was ist meine Arbeit wert?
Was ist ein angemessenes Honorar? Worauf muss ich bei einem Anstellungsvertrag achten? Die Antworten fallen in der Kultur je nach Branche, Tätigkeit, Ausbildung, Alter oder Marktlage sehr unterschiedlich aus. Und die Gefahr besteht, Äpfel und Birnen zu vergleichen. Anna will es trotzdem wissen – auch und gerade weil das Reden über Geld noch immer eine der Haupt-Tabuzonen im gesellschaftlich-ökonomischen Miteinander ist.
Ein kurzer Blick auf die Honorarrichtlinien der Branchenverbände
Als Autorin oder Autor kann ich für eine Lesung von über 30 Minuten ein Honorar von 600 bis 800 Franken geltend machen (der erste Betrag «unerlässlich», der zweite «angemessen» - gemäss den Honorarrichtlinien des a-d-s). Übersetzerinnen von Prosatexten können pro Normseite 80 bis 110 Franken in Rechnung stellen. Moderationen sind 800 Franken wert, die Teilnahme an Podiumsdiskussionen 400, Schreibworkshops 1000 Franken pro Halbtag. Wird mein Buch verkauft, habe ich Anspruch auf 8 Prozent Tantieme pro Exemplar. Ob ich diese Beträge tatsächlich einfordern kann, hängt jedoch von diversen Faktoren ab, in erster Linie von der Finanzkraft des Veranstalters und meinem Renommee als Autorin.
https://www.a-d-s.ch/wissenswertes/honorarempfehlungen/
Für Kulturvermittler:innen ist ein Stundenansatz von 60 bis 100 Franken üblich, inklusive Vorbereitungszeit kann man das Anderthalbfache des Betrags in Rechnung stellen. Auch hier gilt: Die Schwankungen sind gross je nach Erfahrung der Person und Finanzkraft der Institution.
https://www.kultur-vermittlung.ch/informationen/arbeitsbedingungen
Für Bühnenkünstler:innen der freien Szene gilt ein Tagesansatz für Proben von rund 300 Franken oder 450 bis 550 Franken pro Aufführung. Bei Filmproduktionen beträgt die Tagesgage eines erfahrenen Schauspielers 1950 Franken brutto (Szene Schweiz, t-punkt etc.).
https://www.dansesuisse.ch/de/tools/richtgagen
https://szeneschweiz.ch/gagen-vertraege/mindestgagen/
https://www.tpunkt.ch/richtloehne
In der Pop-Rock-Musik stehen die Tarifrichtlinien noch aus. Sie müssten gegenüber den heute geltenden Ansätzen (grob gesagt: 300 Franken pro Auftritt, vielerorts aber auch weniger) entscheidend erhöht werden, was die Veranstalter:innen in die Bredouille bringt. Und die Kulturförderstellen herausfordert – mehr dazu unter Punkt 3.
In der Klassik legen die Berufsverbände die Richthonorare fest, in der Regel differenziert nach Profi- und Laienbereich und natürlich nach dem Ausbildungsniveau. Als Dirigentin eines Laienchors, selber Profi und mit Masterabschluss in Chorleitung, kann ich z.B rund 350 Franken Honorar für eine zweistündige Probe (inklusive Vor- und Nachbereitung) geltend machen. Orchestermusiker:innen in der freien Szene verdienen zB. 190 Franken für einen dreistündigen Dienst, Konzerte sind in der Regel höher honoriert als Proben – dies zumindest geben die Honorarrichtlinien vor.
https://smv.ch/de/services/calculator/
Bildende Künstler:innen bewegen sich in einem vielgestaltigen Berufsfeld, zwischen Arbeit im Atelier, Ausstellungen, Eingaben für Werkbeiträge, Kunst am Bau-Projekte etc. Der Berufsverband visarte informiert ausführlich über Honorarrichtlinien und hat dazu auch einen Honorarrechner entwickelt. https://visarte.ch/de/dienstleistungen/kuenstlerhonorare/
Alle Details zum Thema und zahlreiche weitere Links zu
Branchenverbänden von Animationsfilm bis Zirkus findet man bei Suisse
culture:
https://www.suisseculture.ch/kulturpolitik/kuenstlerinnenhonorare/
Honorarrichtlinien – schön und gut, aber kann ich mich darauf berufen?
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, auf jeden Fall. Das ist nicht nur für Anna persönlich, sondern auch kulturpolitisch wichtig – die Richtlinien der Branchenverbände vermitteln zwischen Kulturschaffenden und Förderinstitutionen und haben ihre Wirkung nur dann, wenn sie auch ins Feld geführt werden.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Denn:
Auf der einen Seite fordern professionelle Kulturschaffende und ihre Berufsverbände zu recht branchenkonforme und angemessene Honorare – auf der anderen Seite sind die Kulturbudgets der öffentlichen Hand und von privaten Stiftungen jetzt schon unter Spardruck. Das beisst sich.
Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen hat 2023/24 die von ihm mit Leistungsvereinbarungen unterstützten Kulturinstitutionen befragt, ob und in welchem Mass sie die Honorarrichtlinien der Branchenverbände (siehe Was ist meine Arbeit wert?) bei ihren Honorierungen tatsächlich einhalten.
Ein grösserer Teil der Institutionen tut dies gemäss dieser Umfrage. Ein kleinerer Teil erklärt sich dazu nicht in der Lage. Für einzelne Institutionen bedeutet das Einhalten der Richthonorare, die Anzahl von Veranstaltungen zu reduzieren, da die Leistungsvereinbarung nicht entsprechend den höheren Anforderungen an die Honorierung angepasst wird.
AHV und ALV – dein Freund und Helfer?
Wer die finanziellen Herausforderungen im Kulturbereich richtig einordnet, kann besser vorsorgen und Vorsorgelücken vermeiden.
Das ist im Kulturbereich besonders wichtig – und nicht ganz einfach. Eine Einkommensstudie von Suisseculture Sociale aus dem Jahr 2021 besagt, dass 60 Prozent der Kulturschaffenden in der Schweiz CHF 40 000 oder weniger pro Jahr verdienen, also rund CHF 3300 pro Monat. Hierin sind alle Erwerbseinkommen miteingerechnet: alle Einnahmen aus Jobs und Nebenjobs im nichtkulturellen Sektor ebenso wie Einnahmen aus Kulturförderbeiträgen usw.
Der Einkommensdurchschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung in der Schweiz ist rund doppelt so hoch wie jener von Kulturschaffenden. Gemäss Bundesamt für Statistik liegt das durchschnittliche Erwerbseinkommen bei CHF 80 000 pro Jahr (Median), also rund CHF 6700 pro Monat.
Typischerweise haben die meisten Kulturschaffenden nicht nur ein eher geringes, sondern auch ein unregelmässiges Erwerbseinkommen. Jahre mit hohem Verdienst wechseln sich ab mit Jahren mit niedrigem Verdienst. Umso wichtiger ist es, sich abzusichern. Tönt gerade etwas stressig, findet Anna. Aber zum Glück gibt es Hilfestellungen, zum Beispiel wiederum bei artists take action.
Pensionskasse – was geht mich das an?
Selbstständigerwerbende unterliegen nicht dem obligatorischen System der beruflichen Vorsorge BVG. Sie können jedoch freiwillig einer Pensionskasse beitreten und so ihre Alters- und Risikovorsorge verbessern. Da die Beiträge an die berufliche Vorsorge vollumfänglich selbst zu bezahlen sind, sollten diese bei der Festsetzung des Honorars mitberücksichtigt werden. Klar: In ihrem Alter hat Anna weder Lust noch Zeit, über das Älterwerden und über entsprechende Absicherungen nachzudenken – alles noch in weiter Ferne. Aber es lohnt sich dennoch, die Frage jetzt, am Anfang der beruflichen Karriere, zu stellen. Denn später ist es möglicherweise zu spät – beziehungsweise – wird teuer.
Auch hier gibt der Leitfaden von artists take action praktische Auskunft:
https://www.artists-take-action.ch/de/ratgeber/das-einzelunternehmen/#ch41588
Wie gehe ich mit mehreren Jobs um?
Hybride Berufs- und Erwerbsformen sind im Kulturbereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Die Problematik hat sich in der Coronapandemie deutlich wie nie zuvor gezeigt: Das geltende Sozialversicherungsrecht ist nicht auf solche wechselhaften Berufssituationen ausgerichtet. Anna ist aber überzeugt: Gerade diese Vielfalt und die unterschiedlichen ökonomischen und sozialen Umfelder machen einen wesentlichen Teil der Attraktivität ihres künstlerischen Berufs aus. Aber es bedeutet auch, sich «multitasking» zu organisieren. Anna hält es da mit dem Thurgauer Perkussionisten Fabian Ziegler, der seinen Beruf beziehungsweise seine Berufe und Tätigkeiten in einem Beitrag auf thurgaukultur so umschrieb: Arbeitszeit 70-80 Stunden/Woche, Musiker, Komponist, Manager, Verkaufschef, Organisator, Kommunikation, Finanzen, Personalwesen … Als Künstler:in ist man ein kleines KMU.
Und dann will und muss ich mich ja auch noch weiterbilden, sagt Anna…
Kinder: Was nun?
Anna ist in Sachen Familienplanung noch nicht entschieden – aber
Kinder sind auf jeden Fall ein Thema und eine Frage. Teilzeitengagements
oder (mehr oder weniger) frei einteilbare Pensen, wie sie im
Kulturbereich häufig sind, bieten grundsätzlich natürlich gute
Voraussetzungen, um Familien- und Berufsarbeit unter einen oder unter
mehrere Hüte zu bringen. Allerdings mit Klippen: Wer beruflich Pausen
einlegt, dem drohen Vorsorgelücken bei AHV und Pensionskasse. Und ein
Kleinkind zuhause schränkt naturgemäss die berufliche Flexibilität ein.
Artikel von visarte: Studie Kunstberuf und Familie
Artikel von Thurgaukultur: Die Unvereinbarkeitsfalle
Projektförderung: Wie bekomme ich Unterstützung?
Für viele Kunstschaffende sind neben Festanstellungen, Mandaten, Teilzeitengagements in sogenannten «Brotberufen» und ähnlichen lohnwirksamen Tätigkeiten Projektgelder, Residencies, Werkbeiträge und andere punktuelle Unterstützungen ein wesentlicher Teil des Berufseinkommens. Kulturfördergelder gibt es sowohl von der Öffentlichen Hand als auch von Privaten, insbesondere von Stiftungen. Oft machen private Stiftungen eine Unterstützung davon abhängig, ob auch die Öffentliche Hand (nationale, kantonale oder kommunale Ämter) ein Projekt fördert. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, sich über die Förderbedingungen der Kantone und Gemeinden zu informieren. Diese finden sich in aller Regel auf den Websites der jeweiligen Kulturämter. Dort (oder siehe Link unten) sind auch die Adressen der privaten Förderstiftungen in deiner Region zu finden.
Annas Tipp an ihre Kolleg:innen: Internet ist gut, direkter Kontakt ist besser. Klopf am besten beim Amt für Kultur in deinem Wohnkanton einmal an und informiere dich, welche Förderungsmöglichkeiten für dein künstlerisches Anliegen existieren und wen du zusätzlich kontaktieren solltest.
Inklusion: mehr als ein Schlagwort?
Anna ist mobil, jung, schnell, flexibel… Aber das kann zum einen ändern – etwa nach einem Unfall. Und überhaupt: So privilegiert wie Anna sind nicht alle – weder unter den Kulturschaffenden noch im Publikum. Deshalb haben in den letzten Jahren Stichworte wie kulturelle Teilhabe, Chancengleichheit oder Kultur für alle zu Recht ein grösseres Gewicht erhalten. Die Herausforderungen sind so vielfältig wie die Menschen. Ein wachsendes Netzwerk an Beratungsstellen und Lobbyorganisationen setzt sich für Fragen rund um die kulturelle Teilhabe ein. In der Ostschweiz sind unter anderem tätig:
Verein Kultur für alle: https://www.kulturfueralle.ch/
Procap National und regional: https://www.procap.ch/, Procap Sektion SG, Procap Sektion TG
Verein Lodi goo: https://lodigoo.ch/
Guter Rat muss nicht teuer sein. Wer hilft mir weiter?
Gute Rahmenbedingungen für kulturelles Schaffen sind das eine – dazu gehören wie oben ausgeführt angemessene Gagen, zeitgemässe Förderstrategien, verbesserte Sozialversicherungslösungen, zudem bezahlbare Räumlichkeiten etc. Einen Teil des Rahmens schafft sich Anna aber auch selber: indem sie sich vernetzt. Mit anderen Kunstschaffenden, mit Fachleuten in den Verbänden und in den kantonalen und kommunalen Förderstellen. Zusammenarbeit spart Ressourcen und ermöglicht Erfahrungsaustausch.
Unter anderem dafür gibt es die igKultur Ost!