Der Lotteriefondsentscheid vom 3. März 2026 stellt die Kulturszene weiterhin vor grosse Herausforderungen. Kulturschaffende der igKultur Ost haben sich im Vorfeld für eine branchenverträgliche Lösung eingesetzt und im Austausch mit zahlreichen Politiker:innen dazu beigetragen, eine Halbierung der Kulturgelder zu verhindern, wie dies die extreme Ursprungsmotion verlangt hätte.
Neu will das Kantonsparlament nur noch 50-55 Prozent der Lotteriefondsgelder (statt bisher 80 Prozent) für Institutionen und Projekte in den Bereichen Kultur, Brauchtum, Soziales, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen. Die Gelder sollen in Zukunft mindestens im Umfang der Mittel aus den Jahren 2022 bis 2024 ausgeschüttet werden. Von der Verlagerung profitieren sollen der Sportfonds sowie kantonale Projekte und strategische Grossvorhaben.
Für das neue Gesetz gilt eine Erarbeitungsfrist von drei Jahren. Die igKultur Ost fordert, von Beginn an aktiv im Gesetzesprozess mitzuwirken. Sie vertritt mehrere hundert Institutionen, Verbände und Einzelpersonen. Kulturschaffende, Berufsverbände und Fachleute der betroffenen Bereiche müssen involviert werden – nicht erst im Stadium der Vernehmlassung, sondern von Anfang an.
Für das neue Lotteriefondsgesetz fordert die igKultur Ost in einem 5-Punkte-Plan:
1 Keine Kürzungen!
Wie der Motionstext ausdrücklich festhält, darf die Höhe der Beiträge an Leistungsvereinbarungen nicht gekürzt und muss der heutige Stand der Einzel-Projektförderung im Kulturbereich muss beibehalten werden. Bei sinkenden Ausschüttungen aus der Landeslotterie wären die bestehenden Reserven rasch aufgebraucht. Dieses Szenario muss mitgedacht und durch verlässliche Mechanismen verhindert werden.
2 Soziale Sicherheit einkalkulieren und verbessern!
Die aktuellen Lotteriefondsbeiträge reichen nicht, um die berufliche und soziale Situation von Kulturschaffenden zu sichern und prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern. Verbesserungen (soziale Sicherheit, Teuerungsausgleich, Lohnanpassungen), welche die Branchenverbände seit langem fordern und die staatlichen Kulturförderstellen ebenfalls voraussetzen, müssen in der künftigen Bemessung der Lotteriefondsbeiträge berücksichtigt werden.
3 Strategie statt Lotterie!
Die Verteilung der Lotteriefonds-Gelder muss in Zukunft, wie dies die Motion fordert, auf verbindliche kantonale Strategien oder Schwerpunktplanungen abgestützt
sein und die regionale Ausgewogenheit berücksichtigen. Kulturförderung aus dem Lotteriefonds muss nachhaltig betrieben und die bundesrechtlichen Vorgaben – namentlich betreffend die Gemeinnützigkeit – müssen eingehalten werden.
4 Expertenwissen abholen!
Lotteriefonds-Entscheide sollen unabhängig von parteipolitischen oder weltanschaulichen Interessen gefällt werden: sachbezogen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien. Im neuen Gesetz sind die Gremien, welche die Entscheide künftig zuhanden der Regierung vorbereiten, aufgrund fachlicher Kompetenz festzulegen: für den Sportfonds die Sportfonds-Kommission, für die Bereiche Kultur, Soziales etc. eine interdisziplinäre Fachkommission und für strategische Entwicklungsprojekte eine interdepartementale Kommission.
5 Gegen Mikromanagement!
Ein Stufenmodell, analog der bisherigen Vergabepraxis im Sport, soll die Beurteilung und Diskussion über kleinere Kulturbeiträge auf Ebene Fachkommission und Regierungsrat regeln. Das Parlament wird erst bei Beiträgen ab einer noch zu definierenden Höhe involviert. Das entlastet den Kantonsrat, macht den Prozess effizienter und stärkt die fachliche Expertise.
