JA zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz im Kanton TG

Das Ruhetagsgesetz von 1989 wurde 2002 im Thurgau zuletzt revidiert. Darin heisst es, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag keine Veranstaltungen stattfinden dürfen, die nicht christlicher Art sind. Die geplante Revision sieht vor, dieses – mittlerweile aus der Zeit gefallene – Gesetz so anzupassen, dass es der aktuellen gesellschaftlichen Realität entspricht.

Die De­bat­te be­züg­lich des „Tanz­ver­bots“ – wie viele um­gangs­sprach­lich sagen – läuft schon län­ger. Für viele Kul­tur­schaf­fen­de im Thur­gau ist die An­pas­sung an die Re­a­li­tät be­reits seit lan­gem klar und vor allem: not­wen­dig. 

So er­laubt das neue Ge­setz auch in Zu­kunft bei­des: Er­ho­lung für jene, die diese su­chen und die Mög­lich­keit für die an­de­ren, auch an Fei­er­ta­gen ein kul­tu­rel­les An­ge­bot zu ge­ni­es­sen. Die Be­dürf­nis­se an Fei­er­ta­ge sind so viel­fäl­tig wie die Men­schen, die diese fei­ern.

Das re­vi­dier­te Ge­setz er­mög­licht ein lo­ka­les An­ge­bot für ein Pu­bli­kum, das sonst nach Zü­rich, St. Gal­len oder Kon­stanz aus­weicht, wo das Ru­he­tags­ge­setz längst an die ge­sell­schaft­li­chen Be­dürf­nis­se an­ge­passt wor­den ist.

Das neue Ru­he­tags­ge­setz ist ein längst über­fäl­li­ger Schritt in Rich­tung Ge­gen­wart und Zu­kunft! 

Ein JA stärkt die lo­ka­le Kul­tur. JA, weil Viel­falt All­tag ist.

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