Die Debatte bezüglich des „Tanzverbots“ – wie viele umgangssprachlich sagen – läuft schon länger. Für viele Kulturschaffende im Thurgau ist die Anpassung an die Realität bereits seit langem klar und vor allem: notwendig.
So erlaubt das neue Gesetz auch in Zukunft beides: Erholung für jene, die diese suchen und die Möglichkeit für die anderen, auch an Feiertagen ein kulturelles Angebot zu geniessen. Die Bedürfnisse an Feiertage sind so vielfältig wie die Menschen, die diese feiern.
Das revidierte Gesetz ermöglicht ein lokales Angebot für ein Publikum, das sonst nach Zürich, St. Gallen oder Konstanz ausweicht, wo das Ruhetagsgesetz längst an die gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst worden ist.
Das neue Ruhetagsgesetz ist ein längst überfälliger Schritt in Richtung Gegenwart und Zukunft!
Ein JA stärkt die lokale Kultur. JA, weil Vielfalt Alltag ist.
